
Sofern in den Anleihebedingungen für den Fall einer Gläubigerversammlung ein Anmeldeerfordernis festgeschrieben ist, wird unsere Anmeldestelle tätig. Hier liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Anmeldestelle auf Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG). In Absprache unterstützen wir auch Insolvenzgerichte, -verwalter bei der Betreuung von Gläubigerversammlungen nach der Insolvenzordnung (InsO).
Bei Gläubigerversammlungen in Präsenz ist der verantwortliche Mitarbeiter aus der HCE Consult Anmeldestelle bei der Registration der Gläubiger vor Ort anwesend, um mögliche Problemfälle im persönlichen Kontakt zuklären.
Bei Abstimmungen ohne Versammlung nach § 18 SchVG unterstützt unsere Anmeldestelle den vom Schuldner beauftragten Notar oder den Gemeinsamen Vertreter der Gläubiger bei der Erfassung und Verwaltung der Abstimmungen. Die Mitarbeiter bereiten die Unterlagen und das Ergebnis übersichtlich und leicht prüfbar für den Notar oder den Gemeinsamen Vertreter auf.