
Unsere Anmeldestelle verarbeitet die eingereichten Depotbestätigungen nach § 10a AktG.
Die IT-Systeme von HCE Consult beinhalten standardmäßig spezielle Funktionen für Anforderungen in Österreich:
Die Anforderungen für virtuelle oder hybride Versammlungen gemäß dem Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen (VirtGesG) werden zu 100% erfüllt.
Bei der Aktionärsregistration können rasch und einfach Bestände aus einer Depotbescheinigung „gesplittet“ werden.
Für die Abstimmung per Akklamation hält HCE Consult eine gesonderte Funktion zur sicheren Erfassung der zugerufenen Stimmkarten-Nummern und eine sofortige Präsentation der Ergebnisse beim Versammlungsleiter und der Bühnenleinwand vor.
Sprachliche Anpassungen an österreichische Begrifflichkeiten sind selbstverständlich.